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Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach | Online: https://www.vg-mistelbach.de/
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Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.
Wenn die Sportstätten (z. B. Turnhallen oder Sportplätze) nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Die Benutzungserlaubnis muss in der Regel bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportstätte während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Über die Voraussetzungen, die für die Nutzung einer Sportstätte erfüllt sein müssen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen.
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Für die Nutzung der Sportstätte können Gebühren erhoben werden.
| Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Harald Feulner | 09201 987-0 | ||
| Matthias Mann | 09201 987-0 | ||
| Patrick Meyer | 09201 987-0 |
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