![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach | Online: https://www.vg-mistelbach.de/
Sie sind hier: Verwaltungsgemeinschaft > Bürgerservice > Verwaltung > Aufgaben
Sie können eine Geburtsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Geburtenregister führt (in der Regel am Geburtsort).
Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren wurden. Die Geburtsurkunde bestätigt die Geburt einer Person.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:
Sie können die Geburtsurkunde in verschiedenen Formen erhalten:
Falls sich nach der Beurkundung der Geburt Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Geburtsurkunde ausstellen.
Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:
Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 110 Jahren nach Beurkundung im Geburtenregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
)